Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer

Das Wichtigste in Kürze

  • 25,00 % Abgeltungssteuer + eventuell Soli (ab 2021, davor fix 5,5 %) + eventuell Kirchensteuer (8-9 %)
  • Einführung im Jahr 2009
  • Besteuerung von Kapitaleinkünften pauschal
  • Erhebung als Quellensteuer
  • Vermeidung Abzug durch Sparer-Pauschbetrag
  • Abschaffung Soli ab 2021 für rund 90 % aller Deutschen (nur noch für hohe Einkommen) kommen – ob dies tatsächlich so umgesetzt wird, muss sich aber noch zeigen

2009 hat der Gesetzgeber die Abgeltungssteuer eingeführt und damit die Besteuerung von Kapitalerträgen nachhaltig verändert. Durch die pauschale Besteuerung von Zinsen und Dividenden hat sich auch die Situation im Bereich der Pauschbeträge verändert. Doch was ist in Bezug auf die Abgeltungsteuer genau zu beachten und wie minimieren Anleger ihre Steuerschuld?

In diesem Ratgeber

Was ist die Abgeltungssteuer?

Bis 2009 galt in Deutschland eine nach Einkunftsarten getrennte Besteuerung von Kapitalerträgen. So wurden:

  • 20% für Dividenden
  • 30% für Zinsen
  • 35% für Tafelgeschäfte

Als Kapitalertragssteuern erhoben. Zusätzlich wurden Gewinne beispielsweise aus stillen Beteiligungen separat besteuert. Mit Einführung der Abgeltungssteuer 2009 fasste der Gesetzgeber diese verschiedenen Besteuerungsgrundlagen zusammen – in einem pauschalen Steuersatz.

Damit hat die Abgeltungssteuer die bis dato geltenden Regeln in der Kapitalertragsbesteuerung abgelöst.

Doch wie funktioniert die Abgeltungssteuer in der Praxis?

Es handelt sich um eine sogenannte Quellensteuer. Das bedeutet: Die Kapitalerträge werden nicht durch die Abgabe einer Steuererklärung erfasst und besteuert. Vielmehr erfassen Banken und Broker direkt beim Zufluss auf das Verrechnungs- oder Sparkonto entsprechende Einkunftsarten und versteuern diese nach § 20 Absatz 9 EStG.

Damit landen die vollen Erträge gar nicht erst auf dem Konto der Anleger und Sparer, sondern werden erst nach Abzug der Steuer gutgeschrieben. Der Broker oder die Bank leitet die Abgeltungssteuer daraufhin auch gleich an den Fiskus weiter.

Höhe der Abgeltungssteuer

Erhoben wird die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge pauschal in einer Höhe von 25%. In der Praxis fällt der Steuerabzug allerdings höher aus. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass zur Abgeltungssteuer noch weitere Abgaben hinzukommen. Hierzu gehören der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Letztere wird allerdings nicht pauschal erhoben – sondern nur bei tatsächlich bestehender Steuerpflicht.

Insofern greifen für Sparer und Anleger unterschiedlich hohe Steuersätze. Achtung: Die beschlossene Abschaffung des Soli-Zuschlags erfasst nicht Anleger und Sparer. Hier soll der Zuschlag auch weiterhin erhoben werden.

Abzüge im Rahmen der pauschalen Kapitalertragsbesteuerung:

  • Abgeltungssteuer: 25%
  • Soli-Zuschlag: 5,5% (ab 2021 nur noch für Singles mit mehr als 109.000 Euro bzw. für Ehepaare mit mehr als 221.000 Euro Jahreseinkommen) – sofern dies tatsächlich gesetzlich beschlossen wird.
  • Kirchensteuer: 8% bzw. 9%.

In der Praxis sieht die Situation wie folgt aus:

Steuerabzug Steuersatz
Abgeltungssteuer 25,000%
Abgeltungssteuer + Kirchensteuer 8% 27,000%
Abgeltungssteuer + Kirchensteuer 9% 27,250%
Abgeltungssteuer + Soli 26,375%
Abgeltungssteuer + Soli + Kirchensteuer 8% 27,819%
Abgeltungssteuer + Soli + Kirchensteuer 9% 27,995%

Tabelle: Steuerabzug je nach Situation in Bezug auf die Kirchensteuer

Umgehen der Abgeltungssteuer

Gerade in Zeiten niedriger Zinsen auf Sparprodukte wie dem Tagesgeld sind zusätzliche Belastungen durch Steuern ärgerlich. Mit der Novelle zur Kapitalertragsbesteuerung hat der Gesetzgeber die Freibeträge in diesem Segment neu geordnet.

Seit 2009 greift hier nicht mehr die Kombination aus Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschale, sondern der Sparer-Pauschbetrag. In der Summe hat sich nichts geändert. Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschale ergaben zusammen 801€ – der Sparer-Pauschbetrag wird jeder Person in identischer Höhe eingeräumt.

Um den Abzug der Abgeltungssteuer zu vermeiden, kann der Pauschbetrag über Freistellungsaufträge auf verschiedene Banken und Broker verteilt werden.

Achtung: Die Erteilung bedarf der Schriftform – es stehen im Regelfall Vordrucke zur Verfügung. In der Summe dürfen die erteilten Freistellungsaufträge die Höhe des Freibetrags nicht überschreiten.

Durch die Angabe der Steuer-ID prüft die Finanzverwaltung die erteilten Freistellungsaufträge. Spätestens hier fallen Fehler auf. In diesem Fall kann ein Steuerstraftatbestand entstehen.

Achtung: Wenn der eigene Einkommensteuersatz niedriger liegt als der Satz der Abgeltungssteuer, dürfen Steuerpflichtige über die Einkommensteuererklärung alle Kapitalerträge angeben und sich zu viel gezahlte Abgeltungssteuer vom Finanzamt zurückholen.

Auf was fällt die Abgeltungssteuer an?

Die Abgeltungssteuer wird auf ein breites Spektrum an Kapitalerträgen erhoben. Unter anderem werden hiervon:

  • Zinsgewinne
  • Erlöse aus dem Verkauf von Aktien
  • Erträge aus Fondesgeschäften
  • Gewinne aus Sparplänen etwa durch ETFs
  • Gewinne aus dem Handel mit Derivaten
  • Dividenden

erfasst. An dieser Stelle gibt es gerade bei Fonds und ETFs Besonderheiten zu berücksichtigen. Hintergrund: Einige Fonds schütten Dividendenzahlungen der Wertpapiere aus dem Sondervermögen nicht aus, sondern legen diese wieder an. Die Besteuerung von thesaurierenden Fonds erfolgt über eine Vorabpauschale.

Ausnahmen von der Abgeltungssteuer

Auf den ersten Blick ist die Besteuerung von Kapitalerträgen über die Abgeltungssteuer umfassend. Es existieren allerdings Ausnahmen. Diese umfassen zum Beispiel:

  • Gewinne aus Krediten an nahestehende Personen
  • Gesellschafterdarlehen bei einer Beteiligung von mehr als 10%
  • Veräußerungsgeschäfte aus Unternehmensbeteiligungen.

Hinzukommen als Ausnahme Auszahlungen aus einigen Versicherungen. Hierunter fallen Kapital-Lebensversicherung – sofern gewisse Bedingungen erfüllt sind. Hat der Versicherte eine gewisse Altersgrenze und der Vertrag 12 Jahre Laufzeit erreicht (Verträge nach 2005), greift an dieser Stelle das Halbeinkünfteverfahren.

Gerade in Zeiten niedriger Zinsen auf Sparprodukte wie dem Tagesgeld sind zusätzliche Belastungen durch Steuern ärgerlich. Mit der Novelle zur Kapitalertragsbesteuerung hat der Gesetzgeber die Freibeträge in diesem Segment neu geordnet.

Seit 2009 greift hier nicht mehr die Kombination aus Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschale, sondern der Sparer-Pauschbetrag. In der Summe hat sich nichts geändert. Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschale ergaben zusammen 801€ – der Sparer-Pauschbetrag wird jeder Person in identischer Höhe eingeräumt.

Um den Abzug der Abgeltungssteuer zu vermeiden, kann der Pauschbetrag über Freistellungsaufträge auf verschiedene Banken und Broker verteilt werden.

Fazit: die Abgeltungssteuer hat vieles, aber nicht alles einfacher gemacht

Die Abgeltungssteuer hat die frühere Besteuerung von Kapitaleinkünften abgelöst. Abgezogen wird die Steuer pauschal von den Erträgen aus Sparguthaben oder Wertpapieren. Es gibt mit dem Sparer-Pauschbetrag und Freistellungsaufträgen die Möglichkeit, diesen Steuerabzug zu vermeiden. Eine Möglichkeit, die Anleger sowie Sparer im Auge behalten sollten.

Die Abgeltungssteuer beträgt als Kapitalertragsteuer 25,00 % in Deutschland. Dazu kommt bis 2020 noch der Solidaritätszuschlag mit 5,50 %. Ab 2021 soll es den Soli nur noch für Singles mit einem Einkommen über 109.000 Euro im Jahr. Für Ehepaare nur noch, wenn das Einkommen bei über 218.000 Euro im Jahr liegt. Ob dies tatsächlich so gesetzlich beschlossen wird ist angesicht der Corona-Krise aber noch unklar. Ist man noch bei der Kirche dabei, so kommt hier nochmals 8 bzw. 9 % Kirchensteuer hinzu.

FAQ

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Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um eine sogenannte Quellensteuer. Hierbei wird der Steuerbetrag direkt vor der Gutschrift von der Bemessungsgrundlage – in diesem Fall die Kapitalerträge – abgezogen.

Die Abgeltungssteuer ist eine Form der Kapitalertragssteuer. In beiden Fällen findet eine Besteuerung von Kapitalerträgen statt. Im Fall der Abgeltungssteuer pauschal nach dem Zuflussprinzip. Bei Kapitalertragssteuern im weiteren Sinn kann die Besteuerung nach unterschiedlichen Rahmenbedingungen erfolgen.

Für 2021 ist die Abschaffung des Soli-Zuschlags vorgesehen. Da es bisher danach aussieht, dass Anleger nicht in den Genuss der neuen Regelung kommen, wird sich auch bei der Abgeltungssteuer vorerst nichts ändern – die Höhe bleibt unverändert.

Es handelt sich hierbei um eine Quellensteuer. Sprich: Der Broker oder die Bank ziehen die Steuer noch vor der Gutschrift von Kapitalerträgen ab und führen die Steuerbeträge dem Finanzamt zu.

Sofern Anleger und Sparer es versäumen, den Abzug der Abgeltungssteuer durch einen Freistellungsauftrag zu verhindern, kann sich die Abgeltungssteuer im Rahmen der Steuererklärung wieder zurückgeholt werden. Hierzu sind in der Anlage KAP entsprechende Angaben zu machen. Parallel werden Jahressteuerbescheinigung der Broker und Banken der Finanzverwaltung vorgelegt.

Andreas von VieleBroker.de
Andreas ist Gründer und der Kopf hinter VieleBroker.de – er ist begeisterter Privatanleger aus Linz a.d. Donau, Österreich. Es begann alles 1998 mit einem 20.000 Schilling Investment in die damalige Aktie des ehemals staatlichen Konzerns, der VA Tech (heute Primetals). 2014 startete ich in Österreich Broker-Test.at und seit 2020 nun endlich auch in Deutschland mit VieleBroker.de 👉🏽 Mehr über mich und die Geschichte zu VieleBroker.de gibt es hier zum Nachlesen. 👉🏽 Zum Newsletter von VieleBroker.de kann hier die E-Mail Adresse eingetragen werden.
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