Jedes Jahr wieder, gleich zu Beginn des Jahres verrechnet DEGIRO für die Einrichtung der Handelsmodalitäten 2,50 Euro. Diese Gebühr wird einmal jährlich verrechnet und bezieht sich auf das Preis- und Leistungsverzeichnis von DEGIRO, hier wird unter Dienstleistungen diese Gebühr geführt:
Diese Gebühr der Einrichtung von Handelsmodalitäten überrascht viele DEGIRO Kunde Jahr für Jahr aufs Neue, ist aber ein alter Hut. Die Kosten werden berechnet, wenn ein DEGIRO Kunde innerhalb eines Kalenderjahres mindestens eine Transaktion an einem Handelsplatz durchführt oder die Position an einer Fremdbörse hält. Für die Handelsplätze XETRA, Frankfurt und EUREX wird bei DEGIRO Deutschland diese Gebühr nicht verrechnet.
DEGIRO listet auf der Website das folgende Beispiel: Ihr gesamtes Portfolio hat einen Wert von 5.000 € und Sie haben Transaktionen auf den Börsen XETRA, Euronext Amsterdam und NASDAQ durchgeführt. Zusätzlich halten Sie eine offene Position auf der New York Stock Exchange:
Jede Gebühr ist nicht schön, doch ist diese Gebühr von der Höhe her überschaubar. Hier fallen ein paar Euro jedes Jahr bei DEGIRO an, welche zum Jahresbeginn abgerechnet werden. Für Wertpapiere die bei der Xetra, in Frankfurt oder an der EUREX gehandelt wurden bzw. dort liegen, wird diese Gebühr von 2,50 Euro nicht fällig.